Landarbeits-Gewerkschaft: Kein Spargel für die CDU!

Am 26. Februar 2026 stimmte der CDU-Parteitag in Stuttgart laut Medienberichten¹ einstimmig für einen Antrag, der ausländischen Saisonkräften den Mindestlohn versagen soll. Das ist ein Angriff auf das Lohnniveau aller Beschäftigten in der Branche. Die Gewerkschaftsinitiative IGG-FAU verurteilt diesen neuerlichen Vorstoß und droht mit bundesweiten Aktionen. Sie fordert schon seit 2025 15€ Mindestlohn für alle Beschäftigten der Branche.²

Jasmin Hofer, eine Sprecherin der IGG: „Die CDU profiliert sich mit den Angriffen auf Renteneintrittsalter, 8-Stunden-Tag, Teilzeit-Regelungen, Krankschreibungen, Erwerbslosen-Rechte uvm. zunehmend als eine Partei gegen die Rechte aller abhängig Beschäftigten. Nun sollen deutsche gegen ausländische Arbeiter:innen ausgespielt werden. Doch sinkt der Lohn für die einen, sinkt das Lohnniveau erfahrungsgemäß für alle. Übrigens in der Branche, die uns ernährt und in der permanent über Fachkräftemangel geklagt wird.“

„Letztlich sollte niemand, der für diesen Antrag gestimmt hat, noch Spargel oder Erdbeeren zu kaufen bekommen“, so Hofer, „vorerst planen wir aber zunächst andere gewerkschaftliche Kampagnen gegen die Partei. Auch die SPD als Koalitionspartner behalten wir natürlich im Auge.“

Vor allem migrantische Saisonarbeitskräfte machen etwa ein Drittel der landwirtschaftlichen Beschäftigten in Deutschland aus. Sie arbeiten vor allem in arbeitsintensiven Sonderkulturen und kleinen bis mittelgroßen Landwirtschaftsbetrieben. Sie gehören schon jetzt zu der Berufsgruppe mit der schlechtesten Bezahlung, den längsten Arbeitstagen, sowie den meisten (oft auch tödlichen) Unfällen.³ Die IGG fordert eine komplette Angleichung der Arbeitsverhältnisse für migrantische Saisonkräfte u.a. hinsichtlich Sozialversicherung, Löhnen und Arbeitsrechten. In ihrem betrieblichen Grundsatzpapier hat die Gewerkschaft im Mai 2025 per Urabstimmung den Kampf für 15€ als Lohnuntergrenze für alle Beschäftigten in den Bereichen Gartenbau, Forst, Landwirtschaft und Umweltberufe beschlossen.

¹ https://www.fr.de/wirtschaft/mindestlohn-soll-nicht-mehr-fuer-alle-gelten-cdu-parteitag-der-zr-94180686.html

² Hier sind die betriebspolitischen Forderungen der IGG zu finden:
https://gruene-gewerke.fau.org/?page_id=426

³ Im Jahr 2021 und 2023 verloren 125 Kolleg:innen in den Grünen Gewerken ihr Leben, 2022 waren es 117.
https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/landtechnik/toedliche-unfaelle-landwirtschaft-landwirte-wissen-muessen-579569

Bildquelle: https://pxhere.com/de/photo/987956

Quelle: Kein Spargel für die CDU

★ Wiedereinstellung entlassener Gewerkschafter! Für bessere Arbeitsbedingungen bei NH Hotels! Arbeitskonflikt CNT Spanien vs. NH Hotels

Mehr als ein Jahr nach der Entlassung zweier Mitglieder der Betriebsgruppe der CNT Spanien in NH Hotels Barcelona, darunter auch der Gewerkschaftsvertreter, bleibt die Betriebsgruppe im Unternehmen aktiv und hat Erfolge erzielt, wie die Installation einer Klimaanlage in der Küche eines Hotels oder auch dass mehrere befristete Arbeitsverträge in unbefristete umgewandelt wurden.

Jetzt naht die Gerichtsverhandlung über die Wiedereinstellung der entlassenen Kolleg:innen. Trotz der Drohung des Unternehmens, die Gewerkschaft könne ihre Aktionen nicht ein Jahr lang, bis zum Prozessbeginn, aufrechterhalten, wurden diese nicht nur beibehalten, sondern ausgeweitet – auch dank der Unterstützung vieler Syndikate der CNT Spanien und mehrerer IKA-Gewerkschaften (IKA= International Confederation of Labor, unsere internationale Föderation). Vor dem Gerichtstermin am 25. März 2026 ruft die CNT Spanien zu internationaler Solidarität auf, um den Druck auf NH Hotels zu erhöhen.

Quelle: Wiedereinstellung entlassener Gewerkschafter: Solidaritaetsaktion vor NH-Hotels

★ Auch „Probearbeit“ muss bezahlt werden!

[FAU Freiburg]


Ein FAU Mitglied arbeitete mehrere Tagen in einem Fitnessstudio bevor das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde. Den Lohn für ihre Arbeit erhielt sie jedoch nicht! Die Kollegin gab sich damit aber nicht zufrieden und holte sich Rat und Unterstützung. Am Ende konnte eine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Das betroffene FAU Mitglied verabredete mit ihrem Chef ein Probearbeiten. Nach diesem Kennenlernen der Arbeit wurde via Messenger mündlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart. Sie wurde durch eine Kollegin in den Schichtplan eingetragen und arbeitete an drei Terminen – zeitweise völlig eigenständig. Die Arbeitszeiten wurden ihr durch den Chef vorgegeben. Sie übernahm die selben Aufgaben wie alle anderen Mitarbeiter:innen auch. Aufgrund unterschiedlicher die Arbeit betreffender Vorstellungen wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Als die Kollegin nach ihrer Bezahlung für die geleistete Arbeit fragte, winkte der Chef ab. Wiederholte Kontaktversuche wurden abgeblockt.

Die Kollegin wollte das so aber nicht akzeptieren und holte sich Rat und Unterstützung. Gemeinsam wurde ein Forderungsschreiben verfasst und eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Der Druck wirkte: Plötzlich bewegte sich der Arbeitgeber und die Kollegin konnte – ohne aufwändigen Gerichtsprozess – eine für sie zufriedenstellende außergerichtliche Einigung erzielen. Der Chef zahlte ihr eine niedrige dreistellige Summe. Oft sind Chefs der Meinung „Probearbeit“ müssten sie nicht bezahlen. Dies stimmt so nicht! Fakt ist: Sobald man an Weisungen des Chefs gebunden ist, nicht kommen- und gehen darf wann man will (z.B. feste Einteilung in einen Schichtplan) und die selben Arbeiten ausführt wie alle anderen Mitarbeiter:innen muss man dafür auch bezahlt werden. Das, was umgangssprachlich häufig als „Probearbeiten“ bezeichnet wird, heißt juristisch korrekt eigentlich „Einfühlungsverhältnis“ – das liegt aber nur vor, wenn man tatsächlich die Rolle eines Besuchers hat. Gehen die Verpflichtungen weiter als das, kann ein Anspruch auf Bezahlung entstehen.

Manche Unternehmen nutzen die Unwissenheit vieler Arbeiter:innen immer wieder aus und prellen diese um ihren Lohn: Auch im vorliegenden Fall „probearbeitete“ eine Mitarbeiterin des FAU-Mitglieds schon sage und schreibe 6 Wochen ohne Bezahlung!

Vorliegender Fall zeigt aber auch: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“

Quelle: Probearbeit bezahlen

★ Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: Spreadshirt zahlt fünfstellige Summe an Gewerkschaftsmitglied!

[FAU Leipzig]


Vor einer Weile haben wir darüber schon berichtet, dass mit unserer Unterstützung bei Spreadshirt ein Betriebsrat gegründet wurde. Das ist beim Management natürlich gar nicht gut angekommen. Im Zuge der Betriebsratswahl kam es entsprechend zu mehreren Kündigungen von Gewerkschaftsmitgliedern, weshalb wir hier auf einen dieser Fälle genauer eingehen wollen.

Unser Mitglied hatte eine E-Mail geschrieben, in der er auf das grundlegende Recht der Beschäftigten auf eine Interessenvertretung hingewiesen hat. Unmittelbar danach erhielt er eine fristlose Kündigung, inklusive Sperrung seiner Zugänge. Später folgte noch eine ordentliche Kündigung.

Ein klarer Fall von Union Busting!

Das lassen wir natürlich nicht auf uns sitzen, also haben wir Klage erhoben. Zuerst sah es düster aus: Weder in der Güteverhandlung noch danach war Spreadshirt zu einem annehmbaren Angebot bereit. Dadurch ließen wir uns nicht entmutigen! Und siehe da: Noch auf dem Flur des Arbeitsgerichts kam der Anwalt der sprd.net AG auf uns zu und wollte verhandeln. Am Ende stand ein Angebot von knapp 15.800 € netto. Für unser Mitglied war das akzeptabel und es kam zu einer Einigung. Damit ist dieser Arbeitskonflikt im Sinne unseres Mitglieds beendet. Organisiert euch, es lohnt sich!
Quelle: Arbeitskonflikt erfolgreich

★ Lohn bei Zeitungsverlag nachgezahlt

[FAU Aachen]


Unser Mitglied erhielt trotz regelmäßiger Nachfrage und Erinnerungen sowie einer Mahnung mehrere Monate lang ihren Lohn nicht. Wir haben als ersten Schritt entschieden, eine Forderung von uns als Gewerkschaft zu schreiben. Und siehe da, manchmal kann’s auch einfach sein: Nach nur einem Brief von uns zahlte die Arbeitgeberin den ausstehenden Lohn nach.

Gewerkschaft lohnt sich!

Quelle: Lohn bei Zeitungsverlag nachgezahlt

★ Erfolg bei Jeremias! Lektion gelernt!

[ICL-CIT]*

Wie ihr wahrscheinlich bereits wisst, war der Streik unserer polnischen Genossinnen und Genossen von IP bei Jeremias ein voller Erfolg. Falls Sie noch nichts von ihrem Kampf gehört haben, finden Sie hier und hier weitere Informationen dazu. Mehr über das Ergebnis erfahren Sie auf ihrer lokalen Website (auf Polnisch) hier. Selbstverständlich haben die IKL und ihre Sektionen den Streik von Anfang an unterstützt, und wir freuen uns sehr, dass er erfolgreich war.

In gewisser Weise ist dies auch ein Erfolg der internationalen Solidarität, und nun ist es an der Zeit, einige Lehren aus der Art und Weise zu ziehen, wie der Kampf geführt wurde. Tatsächlich lernen wir bei der ICL genauso viel aus den Erfolgen unserer Sektionen wie aus unseren Misserfolgen, und wir teilen dieses Wissen mit allen unseren Mitgliedern, damit jeder davon profitieren kann, Teil der Internationalen zu sein. Erstens gefällt uns auf nationaler Ebene die Reflexion der lokalen Sektion der IP über die Schwäche des polnischen Staates, wenn es darum geht, seine eigenen Arbeitsgesetze durchzusetzen (im obigen Link). Das ist jedoch nicht nur in Polen so. Genauso wie die Bosse niemals aus reiner Herzensgüte Zugeständnisse machen, sondern wir ihnen jede Forderung abringen müssen, sind die Politiker und der Staat nicht in der Lage (oder nicht willens), Unternehmen zur Einhaltung der Arbeitsgesetze zu zwingen. Es ist wieder einmal Aufgabe der Arbeitnehmer, ihre Unternehmen zur Einhaltung der Regeln zu zwingen. Das ist ein weiterer Grund, warum wir eine stärkere Arbeitnehmerorganisation brauchen statt parlamentarischer Abenteuer.

Zweitens hat der Streik gezeigt, wie vielfältig internationale Solidarität sein kann und wie wichtig es ist, einer gut strukturierten Internationalen anzugehören. Das ist für uns natürlich sehr wichtig. Bei ICL versuchen wir immer, Wege zu finden, um unsere Genossinnen und Genossen aus anderen Regionen in ihren Arbeitskämpfen wirksam zu unterstützen. Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg. Sagen wir mal so: Den Chefs hat das überhaupt nicht gefallen… Natürlich können wir nicht wissen, inwieweit dies zum Ergebnis beigetragen hat. Sicherlich verblasst es im Vergleich zu den gigantischen Anstrengungen unserer polnischen Genoss*innen, die die Hauptlast des Kampfes getragen haben. Aber es ist nicht abwegig zu glauben, dass die Chefs in Deutschland über diese Entwicklung besorgt waren, die sie ineffektiv machte.

Die Jeremias-Fabrik in Polen gehört einem deutschen Unternehmen und produziert Teile und Komponenten für eine Fabrik in Deutschland. Unsere Genoss*innen von der FAU fuhren mehrmals in das Dorf, in dem sich dieses Werk befindet, und verteilten Tausende von Flugblättern an die Arbeiter*innen dort und im Dorf (angesichts der Tatsache, dass es nur 3.600 Einwohner*innen hat, kann man davon ausgehen, dass die Wirkung ziemlich groß war). Sagen wir mal so: Den Chefs hat das überhaupt nicht gefallen… Natürlich können wir nicht wissen, inwieweit dies zum Ergebnis beigetragen hat. Sicherlich verblasst es im Vergleich zu den gigantischen Anstrengungen unserer polnischen Genoss*innen, die die Hauptlast des Kampfes getragen haben. Aber es ist nicht abwegig zu glauben, dass die Chefs in Deutschland über diese Entwicklung besorgt waren, die die Mauer des Schweigens, die sie um den Streik herum zu errichten versuchten, wirkungslos machte. Zumindest widersprachen die Flugblätter der FAU den Lügen, die das Unternehmen unter den Beschäftigten in Deutschland verbreitete.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für uns sieht das nach internationaler Solidarität in Aktion aus! Vielen Dank an unsere polnische und deutsche Sektion für dieses großartige Beispiel von Solidarität und Unterstützung.

Quelle: Erfolg bei Jeremias!

mehr unter: siehe unten

*ICL = International Confederation of Labour / CIT = Confederation International del Trabajo

★ Kündigung von einem Tag auf den Anderen? Geht gar nicht!

[FAU Freiburg]

Einem Dachdecker wurde überraschend „fristlos“ gekündigt. Der Betroffene akzeptierte die Kündigung jedoch nicht stillschweigend, sondern holte sich Rat & Unterstützung. Es stellte sich heraus: Die Kündigung war unwirksam und der Chef musste Lohn nachzahlen.

Im Vorfeld der Kündigung war der Handwerker immer wieder mit rassistischen Sprüchen von Seiten seines Chefs und seiner Kollegen konfrontiert. Dann erhielt er plötzlich eine als „fristlos“ bezeichnete Kündigung, deren Erhalt er per Unterschrift bestätigen sollte. In dieser wurde auf eine Klausel im Arbeitsvertrag Bezug genommen, nach der das Arbeitsverhältnis in der Probezeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden könne. Aufgrund der angeblichen „fristlosen Kündigung“ drohte ihm zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Der Kollege wollte sich nicht damit abfinden und holte sich im Rahmen unserer gewerkschaftlichen Beratung Rat & Unterstützung.

Schnell wurde klar: Natürlich gelten auch im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Kündigungsfristen (*1). Zudem erfolgte die Kündigung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in Schriftform, sondern via Whatsapp und war demnach ungültig. Der Kollege bot daraufhin weiter seine Arbeitskraft an und reichte Klage beim Arbeitsgericht ein.

Dies zeigte Wirkung: Kurz nach Zustellung der Klageschrift erhielt er eine neue ordentliche Kündigung und der Chef bezahlte ihm die restlichen Tage bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb. Auch einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld konnte er so entgehen. Als Basisgewerkschaft beobachten wir in kleineren Handwerksbetrieben leider häufig Verstöße gegen geltendes Arbeitsrecht.

Vorliegender Fall zeigt aber: Es lohnt sich, seine Rechte zu kennen!

Wir können alle Arbeiter:innen nur dazu ermutigen, sich an entsprechende Beratungsstellen zu wenden und sich gewerkschaftlich zu organisieren. Nur gemeinsam können wir unsere Rechte verteidigen!

Material: Broschüre „Deine Rechte im Job – Eine Einführung ins Arbeitsrecht und erste Schritte des Organizing“

(*1) Nach § 49 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrags für das Dachdeckerhandwerk (RTV) gelten für Kündigungsfristen im Dachdeckerhandwerk die gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB.

Quelle: Kündigung von einem Tag auf den Anderen?

★ Erfolg im Arbeitskampf gegen das Café V Cake!

[FAU Dresden]
Der Fall Bier’n’Roll:Vergleich im Kammertermin – Schweigeklausel gekippt!

Am 13. August 2025 sollte die Kündigungsschutzklage eines unserer Mitglieder vor dem Arbeitsgericht Dresden verhandelt werden. Doch dazu kommt es nicht. Nach zwei Kundgebungen vor dem Laden hat der Betreiber Matthias Mandlmeier die Klage kurz vor der Verhandlung angenommen.
Konkret bedeutet das die Aufhebung der unrechtmäßigen fristlosen Kündigung und die Umwandlung in eine fristgemäße Kündigung. Wir fordern entsprechend die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns. Damit haben wir einen wichtigen Sieg errungen und betrachten den Rückzug aus dem Verfahren durch Matthias Mandlmeier als Eingeständnis seiner illegalen Kündigungspraktiken.
Die Probleme im V Cake sind damit jedoch nicht gelöst. Zahlreiche ehemalige Mitarbeiter*innen im Café berichten von weiteren Missständen und einem schlicht unerträglichen Arbeitsklima. Der permanente Wechsel in der Belegschaft ist ein Zeugnis dieser Verhältnisse.
Wir fordern daher: Schluss mit schlechten Arbeitsbedingungen – für alle, die jetzt oder in Zukunft im V Cake arbeiten. Denn: Schlechte Arbeitsbedingungen in der Gastronomie sind kein Naturgesetz!
Wir bleiben dran. Wir stehen an der Seite aller Beschäftigten, die nicht länger schweigen wollen. Wenn euch Unrecht am Arbeitsplatz widerfährt: Schließt euch zusammen. Kommt zur FAU.
aus: Erfolg im Arbeitskampf gegen das Café V-Cake

★ Erneut Stress bei Domino’s Pizza

[FAU Magdeburg]
Der Fall Bier’n’Roll:Vergleich im Kammertermin – Schweigeklausel gekippt!

Am 30.06.2025 wurde das Arbeitsverhältnis des FAU-Mitglieds D. aufgekündigt. D. erhob eine Kündingungsschutzklage, doch der Gütetermin am 15.08.2025 endete ohne Übereinkunft. In Folge der gescheiterten Verhandlung, rief die FAU zu einer Kundgebung am 20.08.2025 um 19:00 Uhr vor Domino’s Pizza Magdeburg Altstadt auf. Der Pressesprecher der Freien Arbeiter:innen Union Grambow erklärt, dass das Ziel der Kundgebung sei, den Druck auf den Arbeitgeber zu erhöhen: „Die Chefin spielt auf Zeit. Beim Gütetermin bejahte ihre Anwältin die Nachfrage des Richters, ob es sich für sie um einen Durchlauftermin handele. Sie selbst war nicht anwesend. All dies zeigt, dass kein Kompromiss zu erwarten ist“. Daher ruft die Basisgewerkschaft zu einer Kundgebung gegen die fragwürdige Kündigung bei Domino´s (Pizziano Magdeburg Stadtfeld GmbH) auf. Als „internationaler Student“ ist D. seit dem 05.08.2024 angestellt, zuerst als Werkstudent, seit dem 01.04.2025 als Teilzeit-Angestellter. Daniel wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er kündigen wolle, welchen er zurückwies. Dennoch wurde ihm am 30.06.2025 ein Kündigungsschreiben vorgelegt und ihm mitgeteilt, dass die Ausländerbehörde bereits kontaktiert wurde. Daraufhin kam Daniel zu der monatlichen Sprechstunde der FAU, in der weitere Probleme im Arbeitsverhältnis zur Sprache kamen. Daniel, unterstützt durch die Freie Arbeiter:innen Union, erhob eine Kündigungsschutzklage gegen die Pizziano Magdeburg Stadtfeld GmbH, doch eine Einigung konnte noch nicht erzielt werden. Grambow teilt mit: „Wir zeigen uns weiterhin gesprächsbereit und fordern von der Firma Handlungsbereitschaft ein. Mit der Kundgebung wollen wir dieser Forderung Nachdruck verleihen.“ aus: Erneut Stress bei Dominos-Pizza

★ Solidarität mit dem Streik bei Jeremias in Pole

[FAU]

Solidarität mit dem Streik der polnischen Kolleg* innen unserer Schwestergewerkschaft Inicjatywa Pracownicza (IP) in der Firma Jeremias in Gniezno! Seit dem 3. Juni streiken 80% der Produktionsarbeiterinnen in dem 300 Beschäftigten zählenden Werk. Sie kämpfen für 180 Euro monatliche Lohnerhöhung, längere bezahlte Pausen und dass die Überstunden nach einem Monat ausbezahlt werden, nicht erst nach einem Jahr. Die deutsche Muttergesellschaft Jeremias Abgastechnik GmbH mit Sitz in Wassertrüdingen, Bayern hat ihren Umsatz zwischen 2015 und 2023 von 64 auf 210 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Der fünfköpfige Vorstand der polnischen Tochterfirma zahlte sich selbst in 2024 über 1,8 Millionen Złoty (eine knappe halbe Million in Euro) aus. Gleichzeitig sollen die polnischen Arbeiterinnen mit Löhnen unter Branchendurchschnitt die Gewinne erwirtschaften. Das Unternehmen kassiert sogar staatliche Beihilfen für Gefangenenarbeit.
Der Arbeitskonflikt dauert bereits über acht Monate und mündete am 3.6. nach erfolgreicher Urabstimmung in den jetzigen Streik. Die Geschäftsführung hat zwei Gewerkschafter der IP entlassen und versucht die Streikenden in einem Lagerhaus ohne Wasserzugang zu isolieren. Sie droht mit Produktionsverlagerung und hat die US-Anwaltskanzlei Littler beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Streiks anzufechten.
Die Kolleg_innen arbeiten unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen mit schweren Metallteilen und schädlichen Chemikalien. Die schlechten Arbeitsbedingungen in Polen drücken auch die Standards in Deutschland. Deshalb rufen wir als FAU und IP besonders die deutschen Kolleg*innen im Stammwerk Wassertrüdingen auf: Lasst euch nicht als Streikbrecher missbrauchen! Der Streik in Gniezno ist auch im Interesse der Beschäftigten in Wassertrüdingen.

Unterstützt den Streik:

  • Spendet für den Streikfonds: Zrzutka: Wesprzyj strajkujących w Jeremias! | Ogólnopolski Związek Zawodowy Inicjatywa Pracownicza
  • Sendet Solidaritätsbotschaften: kontakt@ozzip.pl

Solidarity Forever! Solidarność na zawsze!
Internationales Sekretariat der Freien Arbeiter*innen Union (FAU), 12. Juni 2025

aus: Solidarität mit dem Streik bei Jeremias in Polen